1. A.________, vgt., und C.________, vgt., werden unter solidarischer Haftbarkeit in Anwendung von Art. 41 und 50 OR sowie Art. 126 StPO verurteilt, der Privatklägerin, E.________ vgt., CHF 60'000.00 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Klage abgewiesen (Art. 126 Abs. 2 lit. b StPO). 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. VII. Weiter wird verfügt: 1. Betreffend A.________ vgt.: