den Kosten für das Führen der Anklage vor Gericht durch die Staatsanwaltschaft 1/2 der Gebühr (insgesamt CHF 500.00) CHF 250.00 Total ausmachend CHF 16’542.50 unter solidarischer Haftbarkeit für die Gesamtkosten (ohne persönliche Gebühren des anderen Beschuldigten) von CHF 21'600.00 (Art. 418 Abs. 2 StPO i.V.m. Art. 50 OR).