Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft im Umfang von 123 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend CHF 900.00. 3. Zu einer Busse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der schuldhaften Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt.