2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden durch den Kanton Bern getragen. 3. Oberinstanzlich werden für das Widerrufsverfahren keine Verfahrenskosten erhoben. 17 Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer - dem Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Abteilung Veterinärdienst - der Generalstaatsanwaltschaft