Auch wenn sie gesehen haben wollen, dass der Beschuldigte die Hand rauf und runter bewegte, ist nicht erstellt, zu welchem Zweck dies erfolgte. Dass es sich dabei um Schläge gehandelt haben soll, ist eine subjektive Interpretation der Zeugen. Ob es sich eventuell auch um ein Spiel gehandelt haben könnte, wurde von ihnen nie in Erwägung gezogen. Die Sichtverhältnisse waren auf diese Distanz zu unklar, als dem Beschuldigten zweifelsfrei die Tathandlung nachgewiesen werden könnte. Diese Zweifel werden weiter auch durch das geschilderte Verhalten der Hunde während des Geschehens untermauert.