Weiter fällt auf, dass der Beschuldigte auch zugibt, was sich für ihn nachteilig auswirken könnte. So sagte er an der Berufungsverhandlung, er habe sich auch schon überlegt, ob die beiden Zeugen ihn allenfalls mit seinen Hunden spielen gesehen und die Situation dabei falsch interpretiert haben könnten. In der Nacht spiele er aber kaum mit den Hunden wegen der Nachtruhestörung. Auch verneinte er ihn entlastende Fragen, er schlafe kaum auswärts (pag. 262 Z. 18 ff.) und es könne auch nicht sein, dass zu diesem Zeitpunkt jemand anders in seiner Wohnung gewesen sei (pag. 7).