13 Richtigkeit seiner Aussagen entstehen lassen, nicht gefolgt werden (erstinstanzliche Urteilsbegründung S. 13, pag. 162). Dass sich der Beschuldigte zwei Monate später nicht an eine Nacht erinnert, die, wie er selber mehrmals aussagte, für ihn vielleicht völlig ereignislos war, erstaunt nicht wirklich und lässt keine Interpretation zu. Weiter fällt auf, dass der Beschuldigte auch zugibt, was sich für ihn nachteilig auswirken könnte.