Der Beschuldigte versicherte konstant und wiederholt über alle Einvernahmen hinweg, seinen Hund nicht geschlagen zu haben. Er bestritt von Anfang an vehement, seine Hunde zu schlagen und versuchte, Zeugen aufzubieten, die Aussagen zu seinem Verhalten gegenüber den Hunden machen könnten. Es ist indessen nicht bestritten, dass er ein gutes Verhältnis zu seinen Hunden hat und diese somit in entspannten Situationen kein auffälliges Verhalten zeigen. Verschiedene Schreiben von unterschiedlichen Stellen untermauern das gute Verhältnis und den guten Umgang mit seinen Hunden. Insbesondere zu erwähnen ist das Schreiben von F.______