Ihre Aussagen, wonach sie den Kopf des Hundes genau gesehen habe und auch, dass der Täter mit der einen Hand den Kopf gehalten und mit der anderen geschlagen habe, sind aber auch gestützt auf die wiedergegebenen Sichtverhältnisse gemäss Fotodokumentation nicht sehr glaubhaft. Dies umso mehr unter Berücksichtigung, dass der Beschuldigte den Kopf des Hundes mit lediglich einer Hand über die Dauer der angelblichen Schläge hinweg kaum so still hätte halten können, zumal der Hund auch kein Halsband trägt, an dem der Beschuldigte ihn mit einer Hand hätte festhalten können.