In der ersten Einvernahme erklärte sie noch, er habe mit viel Kraft zugeschlagen, sicherlich über 15 Mal (pag. 4). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung musste sie dann auf entsprechende Frage jedoch eingestehen, dass sie zur Intensität aufgrund der Distanz keine Angaben machen könne (pag. 110). Dass sie Details des Geschehens gar nicht erkennen konnte, lässt sich somit bereits aus ihren eigenen Aussagen vermuten.