), sie habe seinen Schatten gesehen, seine Frisur sei unverkennbar und auch aufgrund der Grösse habe sie ihn erkannt (pag. 33 f.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sprach sie nur von Umrissen (pag. 109). Sie gab entsprechend auch zu Protokoll, die Distanz sei zu gross gewesen, um zu erkennen, ob der Beschuldigte mit der flachen oder mit der Faust zugeschlagen habe (pag. 3 ff.). Auch ihre Aussagen betreffend Intensität/Brutalität der Schläge musste sie revidieren. In der ersten Einvernahme erklärte sie noch, er habe mit viel Kraft zugeschlagen, sicherlich über 15 Mal (pag.