10 stanz doch sehr vage sind. Die Kammer hat somit bereits allein gestützt auf die Fotodokumentation grosse Zweifel daran, ob aus dieser Distanz heraus ein Hundekopf so knapp über dem Fensterbalken wirklich erkannt werden konnte und folglich auch ob eine detaillierte Handlung wie die von den Zeugen beschriebene überhaupt erkennbar war. 8.4 N.________ schilderte ihre Wahrnehmung des Abends in den Grundzügen übereinstimmend mit den Aussagen ihres Arbeitskollegen Q.________.