Zudem seien sie gut zu manipulieren und handzahm. Im Antwortschreiben vom 7. April 2020 an das Obergericht des Kantons Bern (pag. 204 f.) erläuterte er, dies bedeute, dass sich beide Hunde gut auf dem Tisch untersuchen lassen würden. Schnapp- oder Beissgefahr habe bisher noch nicht bestanden (pag. 204). Der Beschuldigte komme einmal monatlich mit den Hunden vorbei und lasse sie wägen. Unmittelbar nach dem 17. Juni 2018 sei er nicht in der Tierarztpraxis gewesen zur Untersuchung, sondern erst wieder am 7. August 2018. Somit könne nichts zu allfälligen Schlagverletzungen an diesem Tag gesagt werden.