126), er habe bei seinen Einsätzen keinerlei aggressives oder bedrohliches Verhalten des Beschuldigten gegenüber seinen Hunden feststellen können. Er habe den Beschuldigten als fürsorglichen und verantwortungsvollen Hundebesitzer erlebt. 7.8 Schreiben von Dr. med. vet. D.________ vom 12. Januar 2019 und vom 7. April 2020 Dr. med. vet. D.________ bestätigte mit Schreiben vom 12. Januar 2019 (pag. 47), dass beide Hunde bei ihm in tierärztlicher Behandlung seien. Beide Hunde seien gesund und gut genährt. Zudem seien sie gut zu manipulieren und handzahm.