Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 9. August 2019 wurde sie dann als Zeugin einvernommen. Sie bestätigte, die Schläge auf den Kopf des Hundes gesehen zu haben (pag. 109 Z. 22). Sie habe die Umrisse gut erkannt, d.h. die Umrisse eines grossen Hundes und des Beschuldigten, der ihnen bereits bekannt gewesen sei. Man habe tip top reinsehen können. Mit einer Hand habe er den Hund gehalten, die andere sei immer rauf und runter (pag. 110 Z. 6 ff.). Auf die Frage zur Intensität der Schläge konnte sie keine Angaben machen, es sei zu weit weg gewesen (pag. 110 Z. 11). 7.4 Aussagen Q.________ Q.__