Auf Frage, wieso sie nicht die Polizei gerufen hätten, antwortete sie, sie hätten beschlossen, es im Rapport zu erwähnen. Direkt die Polizei zu rufen, sei doch etwas übertrieben (pag. 4 Z. 63). Am 1. März 2019 bei der Fotovorweisung erklärte sie, den Mann lediglich als Schatten gesehen zu haben. Sein Gesicht erkenne sie aber, da sie ihn bei einem Vorfall, wo er selbst für Nachtruhe habe sorgen wollen, angetroffen habe und er damals angegeben habe, genau in dieser Wohnung zu wohnen (pag. 34 Z. 22ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 9. August 2019 wurde sie dann als Zeugin einvernommen.