Die Aussage, wonach er seinen Hund 15 Mal auf den Kopf geschlagen hätte, könne gar nicht sein, sonst wäre sein Hund tot oder er verbissen. Es erstaune ihn auch, dass die P.________ GmbH zuschaue und auf 15 zähle, statt zu handeln (pag. 108 Z. 5 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 31. August 2020 (pag. 258 ff.) führte der Beschuldigte aus, der Vorwurf sei für ihn völlig unverständlich und an den Haaren herbeigezogen. Wenn er den Hund so brutal geschlagen hätte, dann würden seine Arme nicht mehr so gesund aussehen. Seine Hunde würden sich sicher wehren, ihm in den Arm beissen oder bellen.