Dies sei das einzige Mal gewesen, dass er mit ihr etwas zu tun gehabt habe. Auch an der Hauptverhandlung vom 9. August 2019 blieb der Beschuldigte bei seiner Aussage, seine Hunde nie geschlagen zu haben. Dass Frau N.________ ihn auf der Fotodokumentation wiedererkannt habe, erstaune ihn nicht, schliesslich habe sie ihn damals im März lange ansehen können (pag. 107 Z. 18 ff.). Sie habe auch genau gewusst, wo er wohne. Die Aussage, wonach er seinen Hund 15 Mal auf den Kopf geschlagen hätte, könne gar nicht sein, sonst wäre sein Hund tot oder er verbissen.