216 ff.). Die erwähnten Beweismittel werden nachfolgend kurz zusammengefasst. 7.2 Aussagen Beschuldigter Der Beschuldigte bestritt von Beginn weg, seine Hunde je geschlagen zu haben und zeigte sich in der ersten Befragung vom 27. August 2018 sehr empört über die Anzeige (pag. 7 Z. 68 ff.). Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft am 2. April 2019 erklärte der Beschuldigte, der Staatsanwalt könne sich selbst überzeugen, dass die Hunde nicht reagieren würden, wenn er mit der Hand gegen ihren Kopf gehe (pag. 52 Z. 44). Dies zeige doch klar, dass er seine Hunde nie schlage. Er habe eher das Gefühl, dass Frau N._____