Bezüglich der Frage, ob dem Hund in dieser Nacht erhebliche Schmerzen oder sogar Schäden beigefügt worden sein könnten, bzw. letztlich ob dem Beschuldigten nachgewiesen werden kann, dass er einer seiner Hunde geschlagen haben könnte, sind diese Schreiben jedoch relevant und entgegen der Ansicht der Vorinstanz im Folgenden zu berücksichtigen. Weiter wurde oberinstanzlich im Rahmen der Beweisergänzungen der Tierarzt Dr. med. vet. D.________ zum Zustand der Hunde schriftlich befragt (pag. 204) und es liegt eine Fotodokumentation zu den Sichtverhältnissen vor (pag. 216 ff.).