Diese Meldung wurde via Polizeiinspektorat der Stadt Y.________ an die Kantonspolizei Bern weitergeleitet, welche die weiteren Abklärungen tätigte und schliesslich den Hundehalter, A.________, als Täter wegen Misshandelns eines Tieres durch Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden, begangen am 17. Juni 2018 um ca. 2.00 Uhr in seiner Wohnung im 2. Stock über dem R.________ an der C.________ in Y.________ anzeigte (pag. 2). Am 28. November 2018 stellte die Staatsanwaltschaft Region Oberland einen Strafbefehl aus und sprach den Beschuldigten wegen Tierquälerei schuldig (pag.