84, 98, 199). Der letzte Beweisantrag wurde insoweit gutgeheissen, als dem Beschuldigten mit Vorladung vom 26. Mai 2020 gestattet wurde, seine Hunde an die Verhandlung vor dem Obergericht mitzubringen (pag. 234). c) Weiter wurde von Amtes wegen ein aktueller Straf- und Leumundsbericht eingeholt und den Parteien zur Kenntnis gebracht (pag. 233 ff., 243 ff.). d) An der Berufungsverhandlung von 31. August 2020 erfolgte von Amtes wegen eine ergänzende Einvernahme mit dem Beschuldigten (pag. 258 ff.). Der Beschuldigte beantragte an der Berufungsverhandlung zudem erneut, die Befragung der in lit.