1. Zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 20.00, ausmachend total CHF 500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 600.00, Gebühren des Gerichts von CHF 1‘100.00 und Auslagen des Gerichts von CHF 70.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘770.00.