Daran vermag auch nichts zu ändern, dass die begangenen Taten bereits zehn Jahre zurückliegen, zumal hierzu zu berücksichtigen ist, dass das Verfahren durch den Weiterzug des Beschwerdeführers ans Obergericht und schliesslich ans Bundesgericht erst mit Urteil vom 9. September 2019 abgeschlossen werden konnte. Dass seit November 2018 keine neuen Einträge mehr aus dem Strafregister resultieren, erachtet die Kammer ebenfalls nur bedingt als positiv, zeigt dies doch auch, dass der Beschwerdeführer sogar noch während laufenden Verfahrens delinquiert hatte (vgl. auch amtliche Akten BVD, pag. 260).