ein Suizidmonitoring durch regelmässige psychiatrische/psychologische Konsultationen sowie regelmässige Kontakte mit dem Betreuungspersonal des Unterbringungsortes. Für die Behandlung der Suizidalität wurde von ihm sodann die zeitnahe Einleitung einer psychotherapeutischen/psychiatrischen Behandlung nach Antritt der Haftstrafe sowie die Behandlung der psychischen Grundstörung (Antidepressiva, angstlösende Medikation) und die Unterstützung durch den zuständigen Sozialdienst vorgeschlagen. Schliesslich wies Dr. med. D.__