schwerdeführers in einer Institution ohne hohe Überbelegung und mit der Möglichkeit einer sinnvollen Tagesbeschäftigung, gegebenenfalls anfänglich auch die Unterbringung in einer Mehrfachzelle. In diesem Zusammenhang erwähnte er im Rahmen der ergänzenden Fragenbeantwortung auch ausführlich, welche Institutionen des Kantons Bern – nämlich viele – für den Beschwerdeführer vorliegend in Frage kommen könnten. In Bezug auf die Diagnostik der Suizidalität empfahl Dr. med. D.________ ein Suizidmonitoring durch regelmässige psychiatrische/psychologische Konsultationen sowie regelmässige Kontakte mit dem Betreuungspersonal des Unterbringungsortes.