plötzlich möglich war. Im Übrigen ist es entgegen der Ansicht des Beschwerdefüh- 18 rers auch ohne Weiteres zulässig, bei der vorliegenden Beurteilung auf seine (fehlende) Krankengeschichte hinzuweisen und damit nicht nur den aktuellen Stand seiner Gesundheit in den Fokus zu stellen, zumal sich der Beschwerdeführer mit seinen Vorbringen auf Umstände bezieht, die gemäss seinen Ausführungen bereits früher bestanden haben sollen. Der Beschwerdeführer nimmt zur Begründung seines Gesuchs um Aufschub des Vollzugs insbesondere Bezug auf die Berichte seines behandelnden Arztes, Dr. med. C.________.