Zur Frage, als wie einschneidend solche Massnahmen aus medizinischer Sicht für die persönliche Freiheit des Beschwerdeführers zu bezeichnen seien, führte Dr. med. D.________ abschliessend aus, psychotherapeutische Interventionen sollten bei einer Hauptdiagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung allen Patienten angeboten werden. Im Vergleich zu den meisten medizinischen Massnahmen sei eine solche Therapie wenig einschneidend für die persönliche Freiheit des Beschwerdeführers und führe bei einer lege artis Durchführung selten zu relevanten Komplikationen.