Insgesamt könnten die empfohlenen suizidpräventiven Massnahmen in vielen Institutionen des Kantons Bern umgesetzt werden. Zur Frage, durch welche Massnahmen die Traumafolgestörungen im Sinne einer posttraumatischen Belastungsstörung sowie die Angstsymptome und die rezidivierte depressive Störung des Beschwerdeführers im Strafvollzug behandelt werden könne und müsse, hielt Dr. med. D.________ fest, vordergründig sei eine psychotherapeutische Behandlung indiziert. Zusätzlich zur Behandlung von Angststörungen und Depressionen könnten bei Bedarf auch Medikamente eingesetzt werden.