Die Etablierung einer Tagesstruktur wäre erst nach Deaktualisierung der akuten Suizidalität sinnvoll. Mit Bezug auf die von ihm empfohlenen suizidpräventiven Massnahmen und zur Frage, ob die Institutionen des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz diesen Anforderungen entsprechen würden, ergänzte Dr. med. D.________, es könne gestützt auf Informationen des Bundesamts für Statistik zur Belegungsrate nicht von einer dauerhaften/erheblichen Überbelegung von allen Anstalten in der Schweiz ausgegangen werden. Eine vorübergehende Unterbringung in einer Mehrfachzelle sei sodann z.B. in den Regionalgefängnissen Bern, Burgdorf, Thun, aber auch in anderen Anstalten möglich.