In den meisten Fällen sei eine solche Massnahme in akuten Phasen über Tage bis maximal einige Wochen angezeigt. Die Notwendigkeit und Dauer einer solchen Massnahme bzw. deren Aufhebung müsse im Rahmen von regelmässigen psychiatrischen Evaluationen (Visiten) beurteilt werden. Bei konkreter Gefahr von suizidalen Handlungen könne auch eine vorübergehende Verlegung in eine geeignete psychiatrische Klinik in Frage kommen. Die Etablierung einer Tagesstruktur wäre erst nach Deaktualisierung der akuten Suizidalität sinnvoll.