Er nehme gemäss verfügbaren Angaben die ambulante psychiatrische Behandlung zurzeit regelmässig wahr. Eine Verweigerung der Behandlung im intramuralen Setting könne nicht ausgeschlossen werden und die Überwachungsmassnahmen bei akuter Suizidalität könnten bei längerer Dauer einschneidend sein (amtliche Akten SK 20 537, pag. 409 ff.). Am 20. Dezember 2022 beantwortete Dr. med. D.________ die von den Parteien gestellten Ergänzungsfragen.