14 Haftpopulation grundsätzlich deutlich erhöht. Beim Beschwerdeführer sei auch im Vergleich zum «durchschnittlichen Inhaftierten» mit einem höheren Suizidrisiko zu rechnen. Erwähnenswert sei dabei, dass inhaftierte psychisch erkrankte Personen mit Suizidalität und/oder selbstverletzendem Verhalten in den Schweizer Haftanstalten keine Seltenheit darstellen würden. Die konkrete Ausführungswahrscheinlichkeit könne jedoch nicht angegeben werden, da dies von sehr vielen dynamischen und situativen Faktoren abhängig sei.