Allerdings würden zunehmende Schwierigkeiten im interpersonellen Bereich sowie im familiären Kontext bestehen. Der Beschwerdeführer sei durch depressive Symptome, Ängste, Spannungszustände sowie Schlafstörungen beeinträchtigt. Es sei davon auszugehen, dass bei ihm aufgrund der biografischen, psychosozialen und Krankheitsfaktoren eine im Vergleich zur Allgemeinpopulation erhöhte Suizidgefährdung vorliege. Die Inhaftierung werde die psychische Symptomatik sehr wahrscheinlich zumindest vorübergehend verschlechtern. Insbesondere sei bzw. müsse mit einer Zunahme der depressiven und Angstsymptomen (Klaustrophobie) bzw. suizidalen Krisen gerechnet werden.