In Bezug auf die Suizidalität schlug Dr. med. D.________ ein Suizidmonitoring durch regelmässige psychiatrische/psychologische Konsultationen sowie regelmässige Kontakte mit dem Betreuungspersonal (Betreuung und medizinischer Dienst) vor. Um die Suizidalität auch im Vollzug behandeln zu können, wurde sodann eine zeitnahe Einleitung einer psychotherapeutischen/psychiatrischen Behandlung nach Antritt der Haftstrafe, die Behandlung einer psychischen Grundstörung beispielsweise durch Antidepressiva oder angstlösende Medikation sowie die Unterstützung durch den zuständigen Sozialdienst angeregt. Bei krisenhafter Zuspitzung der Suizidalität wies Dr. med. D.___