13 de vorliege. Unter Berücksichtigung der anamnestischen und fremdanamnestischen Angaben sei vom Vorliegen einer rezidivierenden depressiven Störung, aktuell mittelgradige Episode, auszugehen. Gegen das Vorliegen einer schweren depressiven Episode spreche die weiterhin erhaltene Funktionsfähigkeit des Beschwerdeführers im Alltag. Zusätzlich bestehe sodann ein regelmässiger Gebrauch von ärztlich verordneten Benzodiazepinen.