Durch diese werde die soziale Ausgliederung gefördert und konsekutiv die Suizidalität verstärkt. Aus seiner Sicht sei, so Dr. med. C.________ weiter, die Prognose schlecht, dass der Beschwerdeführer den Strafvollzug überleben werde. Die Prognose könne nur durch juristische Massnahmen günstig beeinflusst werden, mithin einem möglichst offenen Vollzug und der Aufhebung der Ausschaffung (amtliche Akten SK 20 537, pag. 337).