Die Aussage, dass ein Haftaufschub keine Verbesserung bringen werde, sei nachvollziehbar. Der Beschwerdeführer dränge jedoch stark auf einen Haftaufschub, was seine Ernsthaftigkeit der Suizidalität unterstreiche. Die vorgeschlagenen suizidpräventiven Massnahmen seien in Ordnung, würden jedoch kaum erfolgreich sein, zumal zu berücksichtigen sei, dass es nicht nur um eine Gefängnisstrafe gehe, sondern auch um eine Ausschaffung. Durch diese werde die soziale Ausgliederung gefördert und konsekutiv die Suizidalität verstärkt.