Am 8. Juli 2021 schrieb Dr. med. C.________ einen persönlich motivierten, ärztlichen Bericht zum Beschwerdeführer und hielt darin fest, dieser sei einsichtig, eine Straftat begangen zu haben. Das Gerichtsurteil wirke übermässig hart und das Bundesgericht habe seiner Ansicht nach nicht korrigierend eingegriffen. Dr. med. C.________ vermutete, dass die psychiatrische Situation durch das Gericht nicht berücksichtigt worden sei, mithin das Kriegstrauma sowie die Flucht mit deren