Auch während der Dauer der 23-tägigen Untersuchungshaft seien die nun geltend gemachten Störungen nie thematisiert worden und offenbar auch nicht in Erscheinung getreten. Nach der erstinstanzlichen Verurteilung durch das Regionalgericht Bern-Mittelland am 25. November 2016 zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten habe der Beschwerdeführer lediglich Probleme mit dem Herzen und