Es sei eine Tatsache, dass traumatisierte Menschen sich nur schwer über ihre Verletzungen äussern könnten. Die floskelhaften Angaben des Beschwerdeführers zum Gesundheitszustand würden, so Dr. med. C.________, darin gründen, dass er sein psychisches Leiden nur schwer formulieren könne. Der Beschwerdeführer erwog, es sei folglich nachvollziehbar, dass ihm die Thematisierung seines psychischen Leidens gegenüber fremden Behördenmitgliedern umso schwerer gefallen sei und er die Fragen nach seinem Gesundheitszustand jeweils pauschal mit «gut» beantwortet habe.