Dass er diesen gegen aussen vorzugsweise als «gut» bezeichnet habe, statt seine psychischen Leiden darzulegen, gründe lediglich in seiner Wesensart, die ihn gegen aussen keine Schwäche zeigen lasse. Es liege in der Natur und sei offensichtlich, dass derart gravierende Kriegstraumata bei simplen Fragen nach dem Gesundheitszustand von Betroffenen nicht zwingend erwähnt würden. Dahingehend habe sich auch Dr. med. C.________ in seinem Arztbericht vom 14. Dezember 2020 geäussert, in welchem er zu zwei Punkten des Beschwerdeentscheides vom 12. November 2020 Stellung genommen habe. Es sei eine Tatsache, dass traumatisierte Menschen sich nur schwer über ihre Verletzungen äussern könnten.