III. 24. Mit Beschwerde vom 16. Dezember 2020 rügte der Beschwerdeführer die vorinstanzliche Abweisung seines Gesuchs um Vollzugsaufschub. Begründend führte er dazu im Wesentlichen aus, er habe mit Gesuch vom 16. Juni 2020 einen Arztbericht seines behandelnden Psychiaters, Dr. med. C.________, eingereicht, welchem zu entnehmen sei, dass diagnostisch eine schwere Depression mit Suizida-