19. Der Schriftenwechsel wurde mit Verfügung vom 5. Mai 2023 erneut als abgeschlossen erachtet und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt. Den Parteien 5 wurde überdies die neue Kammerzusammensetzung bekannt gegeben (amtliche Akten SK 20 537, pag. 829 ff.). II.