Der Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 20. Oktober 2022 abschliessende Bemerkungen ein (amtliche Akten SK 20 537, pag. 631 ff.). Mit begründetem Beschluss vom 15. November 2022 wurden die von der Vorinstanz beantragten Ergänzungsfragen ohne die vom Beschwerdeführer verlangte Präzisierung gänzlich und jene des Beschwerdeführers teilweise zugelassen (amtliche Akten SK 20 537, pag. 649 ff.). Mit Schreiben vom 29. November 2022 wurden Dr. med. D.________ die Ergänzungsfragen der Parteien zur Beantwortung in Auftrag gegeben (amtliche Akten SK 20 537, pag. 659 ff.).