Gleichzeitig erhielten die Parteien Gelegenheit, sachliche Ablehnungsgründe gegen die vorgesehenen Gutachter geltend zu machen (amtliche Akten SK 20 537, pag. 133 ff.). Nachdem keine Einwände erhoben wurden (amtliche Akten SK 20 537, pag. 147 und pag. 155), beauftragte die Kammer mit Beschluss vom 15. Oktober 2021 den Vor- 3 erwähnten mit der Begutachtung des Beschwerdeführers. Ebenso wurde den Parteien der beabsichtigte Fragenkatalog unterbreitet und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (amtliche Akten SK 20 537, pag. 171 ff.).