5. Gegen den Entscheid der Vorinstanz erhob der Beschwerdeführer am 16. Dezember 2020 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und beantragte Folgendes (amtliche Akten SK 20 537, pag. 1 ff.): 2 1. Der angefochtene Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID) vom 12. November 2020 sei aufzuheben, das Gesuch um Vollzugsaufschub sei gutzuheissen und der Vollzug der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers sei aufzuschieben.