2. Am 16. Juni 2020 reichte der Beschwerdeführer ein Gesuch um Aufschub des Vollzugs, eventualiter Vollzug in abweichender Form ein, welches die BVD am 2. Juli 2020 bzw. am 9. Juli 2020 mit beschwerdefähiger Verfügung abwiesen (amtliche Akten BVD, pag. 314 ff.).