Gegen den Entschädigungsentscheid kann der Rechtsbeistand der Privatklägerschaft innert 10 Tagen seit Eröffnung des Urteilsdispositivs bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, Viale Stefano Franscini 7, 6500 Bellinzona, schriftlich und begründet Beschwerde führen (Art. 138 Abs. 1 StPO, Art. 396 Abs. 1 StPO). 6