a oder b StPO geltend gemacht wird, das Gesuch innert einer Frist von 90 Tagen seit Kenntnisnahme des als Revisionsgrund angeführten Entscheids eingereicht werden. 3.2 Vorliegend richten die Gesuchsteller ihr Revisionsgesuch gegen die Einstellungsverfügung vom 9. Oktober 2018 und beantragen eine Abänderung der darin getroffenen Kosten- und Entschädigungsregelung. Gegen Einstellungsverfügungen und gegen Kostenentscheide ist die Revision nicht zulässig. Aus diesen Gründen ist auf das Gesuch nicht einzutreten. Dieses Ergebnis ist mit Blick auf die der Revision zugrundeliegenden Zielsetzung auch angezeigt.